Gerne übernehme ich sämtliche Architekturaufgaben gemäß der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für Sie.

Als Bauherr können Sie schon frühzeitig die Kosten Ihres Bauvorhabens planen. Denn ein großer Teil der Leistungen, die ich erbringe, unterliegt einer verbindlichen Preisvorgabe und ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, abgekürzt HOAI 2020, zusammengefasst.

Das Honorar ist somit kein Geheimnis, sondern ein nachvollziehbares und transparentes Rechenexempel.

 

 

Scroll to top